Inkasso-Glossar: Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Eine Bonitätsauskunft legt dar, ob und in wiefern eine Privatperson oder ein Unternehmen in der jüngsten Vergangenheit schon einmal durch mangelnde Zahlungsbereitschaft bzw. nicht bezahlte Rechnungen negativ aufgefallen ist. Man spricht auch von einem so genannten Negativeintrag oder Negativmerkmal. Dieser bleibt zentral gespeichert und erlischt erst nach einer gewissen Zeit.

Inhalt einer Bonitätsauskunft sind Informationen über die Zahlungsfähigkeit und die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson. Jedes Unternehmen ist, will es auf Dauer erfolgreich sein, auf gute und zufriedene Kunden angewiesen. Diese nutzen jedoch nur etwas, wenn sie auch zahlen. Gerade bei neuen Kunden oder auch größeren Aufträgen lohnt es sich deshalb für den Unternehmer immer, die Bonität zu prüfen. So kann das Risiko eines Zahlungsausfalles entweder ganz vermieden oder doch weitgehend verringert werden.

Von Bonitätsauskünften machen zum Beispiel Vermieter gern Gebrauch. Sie wollen so prüfen, ob der potentielle Mieter in der Lage ist, regelmäßig und pünktlich seine Miete zu zahlen. Auch Supermarktketten oder größere Warenhäuser, welche ihren Kunden eigene Kreditkarten anbieten, prüfen zuvor die Bonität. Eine Selbstverständlichkeit ist die Einholung einer Bonitätsauskunft durch die Bank, wenn ein Kunde einen Raten- oder Dispokredit beantragt.

Im Falle einer negativen Bonität gibt es so genannte harte und weiche Negativmerkmale. Harte Negativmerkmale sind die Insolvenz, eine eidesstattliche Versicherung oder eine Haftanordnung. Als weiche Negativmerkmale können Zahlungszielüberschreitungen, Forderungsausfälle, Vergleiche, laufende Mahn- und Inkasso-Verfahren gelten. Vor allem bei harten Negativmerkmalen ist Vorsicht geboten. Viele Unternehmen liefern dann ihre Waren nur gegen Barzahlung oder Vorkasse.

Eine Bonitätsauskunft ist über das EuroScore® Portal problemlos online möglich.