Häufige Fragen zur EuroScore® online Anschriftenermittlung

Häufig gestellte Fragen zum Thema Adressrecherche und Adressermittlung

Unsere Online-Ermittlungsdienste sind einfach in der Abwicklung. Komfortable Zugangsmöglichkeiten, transparente Suchfunktionen und eine umfassende Online-Hilfe stehen zu Ihrer Verfügung.

Mitunter haben Sie jedoch noch eine Frage. Mit einem Klick auf die nachfolgenden Fragen erhalten Sie die entsprechende Information.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen aber auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Die Dauer der Adressermittlung ist abhängig von der Ermittlungsstufe. Soll Ihre Ermittlung beispielsweise die Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes beinhalten, ist die Dauer unter anderem abhängig von dem jeweiligen Einwohnermeldeamt. Die Ermittlung über angeschlossene Dienstleister benötigt in der Regel zwischen zwei und vier Tagen. Die Ermittlungszeit von 5-8 Tagen kommt zustande, weil die Zustellbarkeitsprüfung einige Tage in Anspruch nimmt.
Durch die Anbindung an ein leistungsfähiges europäisches Netzwerk und die Spezialisierung auf diese Dienstleistung erreichen wir Sinergieeffekte durch optimierte Arbeitsabläufe und den Einsatz modernster IT-Infrastruktur. Hieraus entstehende Preisvorteile geben wir voll an unsere Kunden weiter. Eine eigenständig durchgeführte Ermittlung ist, teilweise sogar ohne Berücksichtigung des hiermit verbundenen Arbeitsaufwandes, teurer.
Eine Übersicht über die möglichen Ermittlungsergebnisse sowie die dazugehörigen Ermittlungscodes finden Sie in unserem Downloadbereich.
Dieser Ermittlungs-Service vor allem für Kunden mit einer höheren Forderungen oder wichtigen Fällen interessant. "vor Ort“ wird ermittelt, wenn alle gängigen Methoden der Adressermittlung negativ verlaufen sind. Datenbankrecherchen, Abgleich mit anderen Unternehmen und Meldeamtsanfragen blieben erfolglos. Gewöhnlich muss ein Unternehmen nun seine Forderung abschreiben. Nicht jedoch unbedingt bei Nutzung unseres "vor-Ort“ Ermittlung. Auf Basis der alten Anschrift nehmen wir eine Umfeldrecherche vor und kommen so meist an die neue oder zumindest an Teile der neuen Anschrift. Wir recherchieren telefonisch vor Ort. Dies ist effizienter, denn vielfach sind Personen zum Zeitpunkt der Ermittlung direkt nicht zu sprechen (Urlaub, Krankheit etc.). Wir empfehlen diese Ermittlung nur bei Anschriften zu verwenden, die nicht älter als 6-8 Monate sind. Bei älteren Adressen sinkt die Erfolgsquote rapide, da sich das Umfeld immer schlechter erinnern kann.
Hierzu würden wir Ihnen aus Kostengründen nur raten, wenn Sie von einem bewussten »Untertauchen« der Person oder der Firma ausgehen.
Ein berechtigtes Interesse besteht z.B. wenn Sie im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung die neue Anschrift ausfindig machen möchten oder wenn eine Forderung besteht. Auch die Anmeldung oder Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung) garantieren ein berechtigtes Interesse.
Aufträge erteilen Sie nach erfolgter Anmeldung direkt über das Internet im Online-Bereich von www.adf-inkasso.de.
Selbstverständlich! - Sollten Sie lieber Ihre Angaben in Dateiform abgeben wollen, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Ein einfaches Excel-Formular genügt zur Übergabe. Das Formular steht Ihnen im Onlinebereich unter Downloads zur Verfügung. Bei größeren Mengen gibt es selbstverständlich auch die Möglichkeit, eine Schnittstelle aufzubauen.
Wir ermitteln in ganz Europa. In einigen Ländern operieren wir direkt und in anderen über Partnerunternehmen. Analog zu Deutschland ermitteln wir im europäischen Ausland über örtliche Datenbanken, Ämter und Behörden.
Wir ermitteln Privatpersonen und Firmen.
Ihr Kundenbereich ist mit SSL 3.0, RC4 und demnach mit 128 Bit verschlüsselt. Dies entspricht dem Homebanking Standard und der höchst möglichen Sicherheit.
Ihre Daten werden ausschließlich bei uns im Hause in unserer Kundendatenbank gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Nein, Ermittlungen werden ausschließlich für Unternehmen / Gewerbetreibende mit berechtigtem Interesse durchgeführt. Ermittlungen von Privatpersonen dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht entgegennehmen und bearbeiten. Sollten Sie als Privatperson eine Personensuche durchführen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt. Dieser kann uns jederzeit beauftragen.
Nach Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung per E-Mail. Aus Sicherheitsgründen versenden wir grundsätzlich keine Anschriften per E-Mail. Sobald Sie die Benachrichtigung erhalten haben, loggen Sie sich mit Ihrer Kundennummer und Ihrem persönlichen Passwort in unserem Onlineportal ein und können sich Ihr Ermittlungsergebnis ansehen, ausdrucken und/oder archivieren.
Hierfür haben wir einen komplexen mehrstufigen Prozess eingerichtet. In einem geringeren Teil der Fälle können wir bereits auf elektronischem Wege die Zustellbarkeit sicherstellen. Dies bedeutet, dass durch den Abgleich mit externen Datenbanken festgestellt wird, dass die Person an der neuen Anschrift "angekommen“ ist und dort Waren und Dienstleistungen bereits konsumiert. Im überwiegenden Teil der Fälle führen wir eine schriftliche Zustellbarkeitsprüfung durch. Dies bedeutet, dass wir ein vorausverfügtes voll frankiertes Schreiben and die neue Adresse senden. Erhalten wir innerhalb einer gesetzten Frist unseren Brief nicht zurück, gilt die neu ermittelte Anschrift als zustellbar. Beide Praktiken gelten als die hochwertigsten heute verfügbaren Methoden, um eine Zustellbarkeit sicherzustellen. Denn kommt unser Brief an, dann gilt dies auch für Ihre Post.
Falls Vorermittlungen vorgenommen wurden, empfehlen wir, sofern die Adresse nicht älter als 6-8 Monate alt ist, gleich die "vor Ort“ Anschriftenermittlung zu wählen. Grundsätzlich empfehlen wir die Adressermittlung komplett über uns abzuwickeln und nicht Teile selbst durchzuführen.
Falls Sie Ihre Ermittlungen über unser Onlineportal   auf www.adf-inkasso.de eingeben, können Sie sich das Ermittlungsergebnis ausdrucken. Es beinhaltet alle relevanten Informationen, auch den Nettopreis der Ermittlung.
Wir senden Ihnen am Monatsende eine Sammelrechnung per E-Mail zu. Für unser Dienstleistungsangebot ist eine Lastschrifteinzugsermächtigung grundsätzlich vorgesehen.