Inkasso-Glossar: Bonität

Bonität

Die Bonität gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit  von natürlichen oder juristischen Personen, also Privatpersonen oder Unternehmen, und deren Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen im Rahmen eines "Kreditgeschäfts" vertragsgemäß nachzukommen.

Dabei sind Kreditgeschäfte sind nicht nur Bankkredite. Auch Bestellungen auf Rechnung oder andere Verträge, bei denen ein Unternehmen in Vorleistung tritt (also Ware oder Dienstleistungen liefert und das Geld erst später erhält) sind sogenannte Kreditgeschäfte. Unternehmen, die mit Waren oder Dienstleistungen in Vorleistung treten, haben deshalb ein berechtigtes Interesse daran, Informationen über die Bonität / Kreditwürdigkeit ihres Kunden zu erhalten.

Für Gläubiger nämlich ist es von essentieller Bedeutung, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Schuldner seiner Zahlungspflicht nachkommen kann.

Die Bonität wird anhand der Leistungsfähigkeit eines Schuldners gemessen. Dabei spielt die vorhandene Substanz ebenso eine Rolle wie die erwartete zukünftige Ertragskraft. Spezielle Firmen ermitteln und veröffentlichen die Bonität, die über die Höhe des Zinssatzes entscheidet, den ein Schuldner zu zahlen hat.

Jedes Unternehmen und jede Person hat eine Bonität. Sie ist zum Beispiel ein Kriterium für die Vergabe eines (Waren)-Kredits, den ein Dritter (zum Beispiel eine Bank, ein Versandhandelsunternehmen oder ähnliches) zur Verfügung stellt. Die Bonität gibt Hinweise über die finanzielle Situation einer Person beziehungsweise Firma anhand bonitätsrelevanter Merkmale. Während die Bonität zum Beispiel eines langjährigen Kunden von seiner Hausbank oft ohne externe Auskunft beurteilt werden kann, holen sich Kreditgeber bei neuen Kunden meist externe Zusatzinformationen mit einer Bonitätsauskunft ein.

Die im Forderungsmanagement der ADF integrierte Bonitätsprüfung hilft unnötige Kosten im Forderungseinzug zu vermeiden.