Negativmerkmale
Negativmerkmale sind Informationen, die das Zahlungsverhalten einer Privatperson oder eines Unternehmens aufzeigen und auf eine negative Bonität hinweisen.
Negativmerkmale bei Privatpersonen
sind zum Beispiel:
Negativmerkmale bei Unternehmen
sind zum Beispiel:
Stärke | Merkmal | Löschung | Grundlage |
---|---|---|---|
weich | Inkassoverfahren | Regelmäßig mit Ablauf des dritten Jahres nach Erledigung des Verfahrens | § 17 DSGVO § 35 Abs. 2 BDSG |
mittel | Inkassoüberwachungsverfahren | ||
hart | Nichtabgabe der Vermögensauskunft | Zeitgleich mit Löschung im Schuldnerverzeichnis (i.d.R. drei Jahre nach Eintragung) | § 882 e ZPO |
hart | Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen | Zeitgleich mit Löschung im Schuldnerverzeichnis (i.d.R. drei Jahre nach Eintragung) | § 882 e ZPO |
hart | Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen | Zeitgleich mit Löschung im Schuldnerverzeichnis (i.d.R. drei Jahre nach Eintragung) | § 882 e ZPO |
hart | Eidesstattliche Versicherung (bis 31.12.2012) | Zeitgleich mit Löschung im Schuldnerverzeichnis (i.d.R. drei Jahre nach Eintragung) | § 882 e ZPO, § 35 Abs. 2 BDSG |
hart | Haftanordnung (bis 31.12.2012) | Zeitgleich mit Löschung im Schuldnerverzeichnis (i.d.R. drei Jahre nach Eintragung) | § 882 e ZPO, § 35 Abs. 2 BDSG |
hart | Privatinsolvenz | bei Ablehnung mangels Masse: 5 Jahre nach Ablehnung | § 26 Abs. 2 InsO, § 882 e ZPO |
hart | Privatinsolvenz Restschuldbefreiung | Regelmäßig nach Ablauf des dritten Jahres nach der Erteilung | § 35 Abs. 2 BDSG |
In unserem Forderungs- und Informationsmanagement werden Negativmerkmale hiernach wie folgt klassifiziert:
- Weiche Negativmerkmale: Inkassoverfahren
- Mittlere Negativmerkmale: Inkassoüberwachungsverfahren
- Harte Negativmerkmale: Eidesstattliche Versicherung, Haftanordnung bzw. ab dem 01.01.2013 Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen sowie Insolvenzverfahren