Inkasso-Glossar: Negativmerkmale

Negativmerkmale

Negativmerkmale sind Informationen, die das Zahlungsverhalten einer Privatperson oder eines Unternehmens aufzeigen und auf eine negative Bonität hinweisen.

Negativmerkmale bei Privatpersonen

sind zum Beispiel:

Negativmerkmale bei Unternehmen

sind zum Beispiel:

StärkeMerkmalLöschungGrundlage
weichInkassoverfahrenRegelmäßig mit Ablauf des dritten Jahres nach Erledigung des Verfahrens§ 17 DSGVO
§ 35 Abs. 2 BDSG
mittelInkassoüberwachungsverfahren
hartNichtabgabe der VermögensauskunftZeitgleich mit Löschung im Schuldnerverzeichnis (i.d.R. drei Jahre nach Eintragung)§ 882 e ZPO
hartGläubigerbefriedigung ausgeschlossenZeitgleich mit Löschung im Schuldnerverzeichnis (i.d.R. drei Jahre nach Eintragung)§ 882 e ZPO
hartGläubigerbefriedigung nicht nachgewiesenZeitgleich mit Löschung im Schuldnerverzeichnis (i.d.R. drei Jahre nach Eintragung)§ 882 e ZPO
hartEidesstattliche Versicherung (bis 31.12.2012)Zeitgleich mit Löschung im Schuldnerverzeichnis (i.d.R. drei Jahre nach Eintragung)§ 882 e ZPO,
§ 35 Abs. 2  BDSG
hartHaftanordnung (bis 31.12.2012)Zeitgleich mit Löschung im Schuldnerverzeichnis (i.d.R. drei Jahre nach Eintragung)§ 882 e ZPO,
§ 35 Abs. 2 BDSG
hartPrivatinsolvenzbei Ablehnung mangels Masse: 5 Jahre nach Ablehnung§ 26 Abs. 2 InsO
§ 882 e ZPO
hartPrivatinsolvenz RestschuldbefreiungRegelmäßig  nach Ablauf des dritten Jahres nach der Erteilung§ 35 Abs. 2 BDSG

In unserem Forderungs- und Informationsmanagement werden Negativmerkmale hiernach wie folgt klassifiziert:  

  • Weiche Negativmerkmale: Inkassoverfahren
     
  • Mittlere Negativmerkmale: Inkassoüberwachungsverfahren
     
  • Harte Negativmerkmale: Eidesstattliche Versicherung, Haftanordnung bzw. ab dem 01.01.2013 Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen sowie Insolvenzverfahren