Inkasso-Glossar: Insolvenzantrag

Insolvenzantrag

Der Insolvenzantrag ist ein "Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens" (als formelle Voraussetzung); dieser kann entweder vom Schuldner selbst (Eigenantrag) oder vom Gläubiger (Fremdantrag) gestellt werden (§ 13 InsO).

Der Antrag eröffnet ein vorläufiges oder – später – tatsächliches Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Sanierung oder Liquidierung des zahlungsunfähigen Unternehmens. Der Insolvenzverwalter führt die Geschäfte des Gemeinschuldners zunächst weiter und bestimmt über das verbleibende Vermögen. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen nach der neuen Insolvenzordnung beim Insolvenzverwalter anmelden.