Inkasso-Glossar: Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Im Rahmen der Insolvenz liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§17 InsO).

Hat der Schuldner seine Zahlungen eingestellt, wird die Zahlungsunfähigkeit gesetzlich vermutet. Sieht der Schuldner seine Zahlungsfähigkeit bedroht, kann er selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen (§18 InsO).