Inkasso-Glossar: Insolvenzverfahren

Insolvenzverfahren

Als Insolvenz wird das auf Mangel an Zahlungsmitteln basierende, nach außen erkennbare, voraussichtlich dauernde Unvermögen einer Firma oder Privatperson verstanden, ihre fälligen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen (Zahlungsunfähigkeit).

Bis Ende 1998 wurde bei einer gerichtlich festgestellten Zahlungsunfähigkeit einer Person oder Firma ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt. Seit 1999 gilt ein einheitliches Insolvenzverfahren. Der wesentliche Unterschied zum bisherigen Konkursrecht besteht darin, dass das Insolvenzverfahren versucht, zum Erhalt der wirtschaftlichen Existenz beizutragen. Zudem ist es auch auf Privatpersonen ausgedehnt worden (sog. Verbraucherinsolvenz).

Der Insolvenzantrag kann von einem Gläubiger oder dem Schuldner gestellt werden. Dies geschieht über das Amtsgericht, wo der Schuldner seinen letzten Wohnsitz hatte (Verbraucherinsolvenz) bzw. die Firma ihren Geschäftssitz hat.