Inkasso-Glossar: Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz)

Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz)

Das Verbraucherinsolvenz betrifft in erster Linie Privatpersonen, aber auch Kleingewerbetreibende und Freiberufler. Es handelt sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das für natürliche Personen gilt, die keine oder nur eine geringfügige selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (§§304 ff InsO).

Vom Ablauf her ist das Verbraucherinsolvenzverfahren dreistufig angelegt:

  • Der Schuldner ist verpflichtet, zunächst im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenregulierung nach einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern zu suchen (Ratenzahlung, Stundung, Teilerlass, etc.). Hierzu wird die Unterstützung einer Schuldner-Beratungsstelle oder eines Rechtsanwaltes empfohlen.
  • Ist dies nicht erfolgreich, beginnt das gerichtliche Insolvenzverfahren, das in zwei Stufen abläuft. Zunächst versucht das Gericht nochmals, eine gütliche Einigung zwischen Gläubigern und Schuldner zu erzielen. Gelingt dies nicht, erfolgt die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
  • Wird über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens positiv entschieden, folgt die Durchführung des "vereinfachten Insolvenzverfahrens". Das Gericht bestellt einen Treuhänder, der das Verfahren weiterhin begleitet.

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens schließt sich die Wohlverhaltensperiode an. Nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensperiode können dem Schuldner sämtliche Restschulden erlassen werden.

Vor Ausschüttung der Quote an die Gläubiger sind zunächst die Verfahrenskosten zu begleichen.