Inkasso-Glossar: Inkassoservice

Inkassoservice

Inkassoservice ist die Bezeichnung eines Unternehmens für außergerichtlichen Forderungseinzug (Inkasso).

In der Gesetzgebung und der Berufsvertretung des Inkassogewerbes hat sich an Stelle Inkassoservice mittlerweile die Bezeichnung Inkassounternehmen durchgesetzt.

Inkassounternehmen sind kaufmännisch geführte Gewerbebetriebe. Sie betreiben geschäftsmäßig den Einzug von Forderungen.

Die Geltendmachung der Forderung geschieht entweder auf der Grundlage einer fiduziarischen Abtretung oder einer Inkassovollmacht. Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen ergeben sich aus dem Inkassovertrag.

Inkassounternehmen benötigen eine Inkassoerlaubnis.