Inkasso-Glossar: Inkassostelle

Inkassostelle

Inkassostelle ist die Bezeichnung der kontoführenden  Bank des Zahlungsempfängers im Lastschriftverfahren (1. Inkassostelle). Der Zahlungsempfänger erteilt der ersten Inkassostelle den Auftrag zum Einzug der Lastschriften.

Weiterhin ist Inkassostelle ist eine überkommene bzw. veraltete Firmierung einer Institution für außergerichtliche Forderungseinziehung (Inkasso).

In der Gesetzgebung und der Berufsvertretung des Inkassogewerbes hat sich mittlerweile die Bezeichnung "Inkassounternehmen" durchgesetzt.

Inkassounternehmen sind kaufmännisch geführte Gewerbebetriebe. Sie betreiben geschäftsmäßig den Einzug von Forderungen.

Die Geltendmachung der Forderung geschieht entweder auf der Grundlage einer fiduziarischen Abtretung oder einer Inkassovollmacht. Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen ergeben sich aus dem Inkassovertrag.

Will der Gläubiger Inhaber seiner Forderung bleiben, erteilt er der Inkassostelle lediglich eine Einziehungsermächtigung oder Vertretungsmacht. Als Vertreter handelt das Inkassobüro in seinem Namen; die Einziehungsermächtigung berechtigt zur Eintreibung der Forderung im Namen der Inkassostelle.

Inkassounternehmen benötigen eine Inkassoerlaubnis.