Inkasso-Glossar: Fiduziarische Abtretung

Fiduziarische Abtretung

Von einer fiduziarischen beziehungsweise treuhänderischen Abtretung spricht man, wenn die Forderung vom Zedenten zu einem bestimmten Zweck an den Zessionar abgetreten wird, zum Beispiel zum Zwecke der Einziehung der Forderung.

Im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, kann der Zessionar mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Schuldner auftreten, im Innenverhältnis bleibt jedoch der ursprüngliche Gläubiger (Zedent) der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung; das Inkassounternehmen ist also treuhänderisch gebunden.