Inkasso-Glossar: Lastschrift

Lastschrift

Bei einer Lastschrift gibt der Zahlungsempfänger seiner Bank (1. Inkassostelle) den Auftrag, vorn Konto des Zahlungspflichtigen bei dessen Bank (Zahlstelle) einen bestimmten Betrag abzubuchen. Hierzu gibt es zwei unterschiedliche Verfahren:

Einzugsermächtigung

 Sie ist die verbreitetste und bekannteste Methode. Grundlage hierfür ist die Ermächtigung des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger, von seinem Konto (des Zahlungspflichtigen) einen fälligen Betrag einzuziehen. Der Zahlstelle liegt also die Ermächtigung nicht vor, aus diesem Grund kann nicht jeder einfach Lastschriften als Zahlungsempfänger einziehen, sondern muss mit seiner Bank eine entsprechende Vereinbarung abschließen. Da das Konto des Zahlungspflichtigen so ggf. unberechtigt belastet wird, hat er das Recht, ohne Angabe von Gründen bei seiner Bank der Lastschrift zu widersprechen. Die Bank storniert daraufhin die Kontobelastung und gibt diese an die 1. Inkassostelle zurück, die wiederum den ursprünglich gutgeschriebenen Betrag dem Konto des Zahlungsempfängers wieder belastet.

Abbuchungsauftrag

Eine im Vergleich zur Einzugsermächtigung weniger benutzte Form der Lastschrift ist der Abbuchungsauftrag. Im Gegensatz zur erstgenannten liegt hierbei dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen ein schriftlicher > Abbuchungsauftrag vor, Lastschriften eines genau benannten Zahlungsempfängers zu Lasten seines Kontos einzulösen. Hierbei behält er sich ausdrücklich vor, diesen Auftrag jederzeit zu widerrufen. Im Lastschriftverfahren werden Einlösungen von Teilbeträgen nicht vorgenommen.