Inkasso-Glossar: Einzugsermächtigung

Einzugsermächtigung

Die Grundlage für die Einzugsermächtigung ist die Ermächtigung des Zahlungspflichtigen Schuldners, dass von seinem Konto der Zahlungsempfänger einen fälligen Betrag einziehen darf.

Die bei diesem Verfahren notwendige Erklärung des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger enthält den Hinweis, dass die Ermächtigung widerruflich ist und seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, wenn das Konto keine Deckung aufweist. Ebenfalls wird klargestellt, dass Teileinlösungen nicht vorgenommen werden.

Wegen einer eventuellen unberechtigten Belastung kann der Zahlungspflichtige ohne Angabe von Gründen bei seinem Kreditinstitut der Lastschrift widersprechen. Dieses storniert daraufhin die Kontobelastung.