Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Linz am Rhein
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Linz am Rhein effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Linz am Rhein für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Linz am Rhein
Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für Rheinland Pfalz und Linz am Rhein ist das
Amtsgericht Mayen
Gemeinsames Zentrales Mahngericht
der Länder Rheinland Pfalz und Saarland
Sankt-Veit-Str. 38
56727 Mayen
Großkunden-PLZ: 56723
Tel.: 02651 / 403 - 0, Fax: 02651 / 403 - 190
Email: amtsgericht.mayen@agmy.jm.rlp.de
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Mayen elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Linz am Rhein
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Linz am Rhein mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist das
Amtsgericht Linz am Rhein
Am Konvikt 10,
53545 Linz am Rhein
Postfach 77, 53542 Linz am Rhein
Tel.: 02644/947-0, Fax: 02644/947-191
E-mail: agps@zw.jm.rlp.de