Inkasso-Glossar: Verfallklausel

Verfallklausel

Eine Verfallklausel ist bei Verträgen mit ratenweiser Tilgung von Rechnungsbeträgen üblich. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Raten ist bei Vereinbarung der Verfallklausel die gesamte Restschuld fällig. Auch bei Prozessvergleichen ist diese Klausel vielfach üblich.

Bei Teilzahlungskrediten, die dem Verbraucherkreditgesetz unterliegen, hat der Kreditgeber bei Zahlungsverzug ein Kündigungsrecht, wenn der Schuldner mit 2 Raten im Rückstand ist und der Gläubiger eine zweiwöchige Zahlungsfrist mit Androhung der Restschuldfälligkeit gesetzt hat.