Inkasso-Glossar: Und-Konto

Und-Konto

Hiermit wird ein gemeinsames Konto mehrerer Personen (Gemeinschaftskonto) bezeichnet, bei dem die (Mit-) Kontoinhaber nur gemeinsam über das Konto verfügen können. Beim Und-Konto können finanzielle Entscheidungen nur mit Einverständnis aller Kontoinhaber getroffen werden. Alle Verfügungsberechtigten sind folglich kontinuierlich über sämtliche Kontoaktivitäten informiert. Auf diese Weise kann beispielsweise nicht gegen den Willen eines Kontoinhabers Geld abgezogen werden.

Gegensatz hierzu ist das sog. "Oder-Konto", bei dem jeder Mitkontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist. Im Gegensatz zum Oder-Konto ist das Und-Konto somit eindeutig die sicherere Variante.

Das Und-Konto wird häufig für Sperrkonten verwendet. Die an diesem Konto Beteiligten haften grundsätzlich nur für gemeinschaftliche Verpflichtungen.

In der Praxis gestaltet sich die Kontoführung allerdings umständlich. Diese Form des Girokontos richtet sich dementsprechend in erster Linie an Zweckgemeinschaften, die nicht zwangsläufig in einem Vertrauensverhältnis zueinander stehen. Besonders Erbengemeinschaften nutzen das Und-Konto gerne.