Inkasso-Glossar: Treuhand-Inkasso

Treuhand-Inkasso

Als sogenanntes Treuhand-Inkasso bezeichnet man die Einziehung von Forderungen durch ein Inkassounternehmen, bei dem der ursprüngliche Gläubiger zumindest wirtschaftlich Eigentümer der Forderung bleibt. Das Inkassounternehmen handelt letztlich für den Gläubiger und realisiert die Forderungen für ihn.

Die Vorteile Treuhand-Inkasso sind darin zu sehen, dass der Gläubiger stets Herr des Verfahrens bleibt und im Innenverhältnis dem Inkassounternehmen seine Vorstellungen von der Art und Weise der Einziehung der Forderungen vermitteln kann. Weiterhin erhält der Gläubiger bei Einziehung der Forderung in der Regel die Forderung in voller Höhe (gegebenenfalls unter Abzug einer geringen Erfolgsprovision) erstattet, während beim Forderungskauf mit deutlichen zum Teil erheblichen Abschlägen zu rechnen ist.