Inkasso-Glossar: Legalzession

Legalzession

Als Legalzession bezeichnet man die in einigen Bereichen bestehende gesetzliche Möglichkeit, dass auch ohne Vereinbarung ein bestimmtes Recht auf den Erwerber übergeht. In diesem Falle erwirbt der Erwerber nicht nur das primäre Recht, sondern gleichzeitig noch eine damit verbundene Sicherheit.

Besteht zum Beispiel eine Forderung, die mit einer Hypothek gesichert ist, die der Forderungsinhaber an einen Dritten verkauft, erwirbt letzterer nicht nur die Forderung gegen den Schuldner, sondern - nach. § 412 BGB - auch noch die Hypothek, die als Sicherheit dient.