Inkasso-Glossar: Juristische Person

Juristische Person

Die juristische Person, ist eine Organisation mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie ist ein von ihren Mitgliedern verschiedenes Rechtssubjekt. Als solches kann sie eigene Rechte und Pflichten haben, deren Träger sie selbst und nicht die Gesamtheit der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Personen ist.

Anders als die natürliche Person erlangt die juristische Person Rechtsfähigkeit meist erst durch einen Staatsakt. Juristische Personen handeln mangels natürlicher Handlungsfähigkeit einzig durch ihre Organe wie zum Beispiel Mitgliederversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführer. Unterschieden werden juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.

Juristische Personen sind nicht deliktsfähig, also auch strafrechtlich nicht verantwortlich. An ihrer Stelle können ihre Organträger (Vorstand, Geschäftsführer etc.) bestraft werden (§ 14 I Nr. 1 StGB). Sonderregelung im Ordnungswidrigkeitengesetz (§§ 29, 30 OWiG).

Die juristische Person des öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte, die auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes besitzen.

Juristische Personen des privaten Rechts sind:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Kommandit-Gesellschaften auf Aktien (KgaA)
  • eingetragene Genossenschaften (eG)
  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG)
  • eingetragene Vereine (eV)
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind:

  • Körperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Sparkassen.
  • Anstalten die Deutsche Bundesbank, IHK, Ärztekammer
  • Stiftungen

Im Rechtsverkehr werden juristische Personen und natürliche Personen gleich behandelt. Beide können Forderungen geltend machen, klagen und verklagt werden. Ausnahmen hierzu bilden lediglich Rechtsgeschäfte, die nur höchstpersönlich vorgenommen werden können, wie beispielsweise Eheschließung oder Testamentserrichtung.