Inkasso-Glossar: Inkassozession

Inkassozession

Von einer Inkassozession bzw. treuhänderischen Abtretung spricht man, wenn die Forderung vom Zedenten dem Inkassounternehmen zur Einziehung der Forderung abgetreten wird.  Die Inkassozession leitet sich vom lateinischen "cessio" (Abtretung / Übergabe) ab. Der Begriff wurde eingedeutscht übernommen.

Bei der Inkassozession überträgt der bisherige Gläubiger seine Rechte an der Forderung vollständig an das Inkassounternehmen. Die Übertragung einer Forderung an einen Dritten erfolgt durch Abtretung, die sogenannte Zession: Der bisherige Gläubiger der Forderung (Zedent) überträgt im Rahmen eines Vertrags die Forderung auf den neuen Gläubiger (Zessionar). Durch die Zession verliert der bisherige Gläubiger sämtliche seiner vorherigen Rechte an der Forderung. Der neue Gläubiger nimmt im Außenverhältnis  die volle Gläubigerstellung ein. Der Zessionar kann im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Schuldner auftreten.

Neben der Forderungsabtretung legen der Gläubiger und das Inkassounternehmen regelmäßig vertraglich fest, dass die Forderungsabtretung allein zum Zweck des Forderungseinzugs übertragen wird, welche gegenseitigen Rechte und Pflichten Gläubiger und Inkassobüro haben und welche Rechte und Pflichten nach einem erfolgreichen Forderungseinzug durch das Inkassounternehmen bestehen: Im Innenverhältnis bleibt der ursprüngliche Gläubiger (Zedent) jedoch der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung; das Inkassounternehmen ist also treuhänderisch gebunden.

Bei der Inkassozession findet eine Übertragung der Forderung mittels Vertrag zwischen Zedent und Zessionar statt. Die Inkassozession ist im Zivilrecht (§ 398 BGB) verankert.