Inkasso und Forderungseinzug in Stadtallendorf

Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Stadtallendorf

Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Stadtallendorf effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.

Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich  über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Stadtallendorf für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.

Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Stadtallendorf

Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für das Bundesland Hessen und Stadtallendorf ist das

Amtsgericht Hünfeld
Zentrales Mahngericht des Landes Hessen
Stiftstrasse 6
36088 Hünfeld
Großkunden-PLZ: 36084
Tel.: 06652 / 600 - 01, Fax: 06652 / 600 - 222
Email: poststelle@ag-huenfeld.justiz.hessen.de

Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Hünfeld elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung in Stadtallendorf durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
 

Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Stadtallendorf

Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Kirchhain mit der Durchsetzung der Forderung in Stadtallendorf beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist das

Amtsgericht Kirchhain
Niederrheinische Straße 32
35274 Kirchhain
Tel.: 06422 - 9307 - 0, Fax: 06422 - 930777
Email: verwaltung@ag-kirchhain.justiz.hessen.de
 

Inkasso- und Informationsmanagement online - alles aus einer Hand!

Unser Full-Service-Forderungsinkasso bietet Ihnen umfassende Informations- und Rechtsdienstleistungen: Forderungsinkasso, Wirtschaftsauskünfte, Bonitätsprüfung und Anschriftenermittlung.