Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Heinsberg
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Heinsberg effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Heinsberg für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Heinsberg
Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit den Landgerichtsbezirken Aachen, Bonn und Köln und Heinsberg (im Landgerichtsbezirk Aachen) ist dasAmtsgericht Euskirchen
Zentrales Mahngericht
(ZEMA II) des Landes Nordrhein Westfalen
Kölner Straße 40 - 42
53879 Euskirchen
Großkunden-PLZ: 53878
Tel.: 02251 / 951 - 0, Fax: 02251 / 951 - 2900
Email: poststelle@ag-euskirchen.nrw.de
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Euskirchen elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Heinsberg
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Heinsberg mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist dasAmtsgericht Heinsberg
Schafhausener Straße 47
52525 Heinsberg
Tel.: (02452) 109 0, Fax: (02452) 109299
Email: poststelle@ag-heinsberg.nrw.de