Inkasso und Forderungseinzug in Haßloch

Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Haßloch

Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Haßloch effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.

Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich  über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Haßloch an der Weinstraße für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.

Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Haßloch

Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für  Rheinland Pfalz und Haßloch an der Weinstraße ist das

Amtsgericht Mayen
Gemeinsames Zentrales Mahngericht
der Länder Rheinland Pfalz und Saarland
Sankt-Veit-Str. 38
56727 Mayen
Großkunden-PLZ: 56723
Tel.: 02651 / 403 - 0, Fax: 02651 / 403 - 190
Email: amtsgericht.mayen@agmy.jm.rlp.de

Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Mayen elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung in Haßloch durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.

Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Haßloch

Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Neustadt an der Weinstraße mit der Durchsetzung der Forderung in Haßloch beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist das

Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
Robert-Stolz-Straße 20,
67433 Neustadt an der Weinstraße
Tel.: 06321/401-0, Fax: 06321/401-291
Email: agnw@zw.jm.rlp.de

Inkasso- und Informationsmanagement online - alles aus einer Hand!

Unser Full-Service-Forderungsinkasso bietet Ihnen umfassende Informations- und Rechtsdienstleistungen: Forderungsinkasso, Wirtschaftsauskünfte, Bonitätsprüfung und Anschriftenermittlung.