Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Altenburg
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Altenburg effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Altenburg für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Altenburg
Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für Altenburg im Bundesland Thüringen ist das
Amtsgericht Aschersleben
Gemeinsames Zentrales Mahngericht
der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Zweigstelle Staßfurt
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt
Tel.: 03925 / 876 - 0, Fax: 03925 / 876 - 252
Email: mahngericht@justiz.sachsen-anhalt.de
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Aschersleben elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Altenburg
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Altenburg mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist das
Amtsgericht Altenburg
Burgstr. 11
04600 Altenburg
Postfach 1261 , 04852 Altenburg
Tel.: 03447/5590 , Fax: 559111
Email: poststelle@agabg.thueringen.de
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Hagen elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Altena
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Altena mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist dasAmtsgericht Altena
Gerichtsstraße 10
58762 Altena
Tel.: (02352) 2018-0, Fax: (02352) 2018-29
Email: poststelle@ag-altena.nrw.de