Wichtiges zur neuen Steueridentifikationsnummer

Bis zum 31.12.2008 sollen alle Bürger in Deutschland ihre persönliche Steueridentifikationsnummer erhalten haben. Nachfolgend eine Zusammenfassung wichtiger Eckpunkte zur neuen Steuer-ID, um die ein jeder Bürger wissen sollte. 
 
Mit der Einführung der neuen Steueridentifikationsnummer („Steuer-ID“) folgt Deutschland dem Beispiel vieler EU-Nachbarn und modernisiert das sein Besteuerungsverfahren. Im Zuge der Umstellung wird jeder deutsche Bürger bis zum 31.12.2008 ein persönliches Mitteilungsschreiben erhalten, in dem die Steuer-ID und die gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden. Aus Anlass einer neuer Kampagne zur Einführung der neuen Steuer-ID,hat das Bundesministerium der Finanzen zusammengefasst, was jeder zur neuen Steueridentifikationsnummer wissen sollte.
 
Vergabe und Gültigkeitsdauer
Jeder Steuerpflichtige wird eine Nummer erhalten, die ihn sein Leben lang begleitet. Laut Gesetz sind das "natürliche Personen"; sie wird also ab Geburt verliehen, auch wenn in der Regel so früh noch keine Steuerschuld entsteht.
 
Aufbau der Steuer-ID
Die Steuer-ID wird elf Ziffern haben, die "nichtsprechend" sind. Das heißt: Es können aus der Zahlenkombination keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden.
 
Anwendungsbereich

 

  • Die Steuer-ID ist für die Einkommensteuer vorgesehen. Sie unterliegt zudem einer strengen Zweckbindung: Sie ist aus Gründen des Datenschutzes auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Eine anderweitige Verwendung der gespeicherten Daten ist in keiner Weise zulässig.
  • Bürger müssen die ID künftig bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben.

Gespeicherte Daten

 

 

  • Folgende Daten werden gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag. So kann eine korrekte Zuordnung erfolgen. Weitere Daten werden nicht gespeichert.
  • Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht. Sind die Daten für die Arbeit der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich, kann dies vorher geschehen.
  • Bürger müssen die ID künftig bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben.

Korrektur fehlerhafter Daten
Bürger und Bürgerinnen, die in ihrem Mitteilungsschreibens einen Fehler bei den von ihnen gespeicherten Eckdaten entdecken, werden vom Bundesfinanzministerium gebeten, sich an die unter "Rücksendeadresse" angeführte Behörde zu wenden. Die Korrekturen werden dort veranlasst und dem Bundeszentralamt für Steuern elektronisch weitergeleitet.
Aktualisierung der Daten bei Umzug
 
Im Falle eines Umzugs übermittelt die Meldebehörde die neue Adresse an das Bundeszentralamt für Steuern. Telefonische Auskünfte über die ID können aus Datenschutzgründen nicht erteilt werden. In der Übergangszeit bitten die Finanzbehörden darum, neben der ID auch die alte Steuernummer anzugeben.
 
Quelle: BmF Bundesministerium der Finanzen