Trotz Corona bleiben Firmenpleiten bislang noch aus

Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in Not geraten. Um frühzeitig aktuelle Entwicklungen aufzuzeigen, erstellt und veröffentlicht das Statistische Bundesamt erstmals vorläufige Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland.

Demnach nahm die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren im März 2020 im Vergleich zum März 2019 um 1,6 % zu. Für den April 2020 sank die Zahl der eröffneten Verfahren dagegen deutlich um 13,4 % im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Die durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich im März und April somit nicht in einem Anstieg der eröffneten Insolvenzverfahren wider. Das Ausbleiben eines solchen Anstiegs, oder gar ein Absinken der Zahlen wie im April, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht überraschend.

Zum einem vergeht zwischen dem Antrag und der Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens Bearbeitungszeit. Erst nach der Entscheidung bei Gericht über die Eröffnung oder Abweisung eines Verfahrens gehen diese in die Statistik ein. Diese Bearbeitungszeit hat sich zudem durch den teilweise eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte verlängert.

Zum anderen werden die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen während der Corona-Pandemie voraussichtlich eine schnelle Zunahme der Insolvenzanträge verhindern. Hierzu zählt in erster Linie die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020, geregelt im "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" (ConvidInsAG) vom 27. März 2020. Demnach sind Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit. Damit müssen Unternehmen, die aufgrund der Corona Krise lediglich vorübergehend zahlungsunfähig sind, nicht sofort Insolvenz anmelden. Wegen dieser noch bis September geltenden Regelung könnte die Zahl der Insolvenzen sogar noch leicht sinken.

Auch dürfen Gläubiger wie Krankenkassen oder Finanzämter für drei Monate praktisch keinen Insolvenzantrag stellen. Die fehlende Antragsmöglichkeit wirkt sich dadurch deutlich auf die Statistik aus. Mit diesem rechtstechnischen Hebel soll die Zahl der Insolvenzen niedrig gehalten werden.

Danach besteht aber durchaus die Gefahr einer großen Pleitewelle. Gerade kleinere Unternehmen mit schwacher Eigenkapitalbasis, aus einem Geschäftsfeld das noch längere Zeit geschlossen sein wird, etwa die Tourismus- oder die Eventbranche, sind gefährdet. Auch bei vielen selbstständigen Künstlern oder ähnlichen Einzelselbstständigen muss man wohl davon ausgehen, dass relativ viele nicht überleben werden.