So bewegen Sie Ihre Schuldner zum Zahlen

Vermutlich haben Sie selber schon festgestellt, wie wenig es bringt, säumige Schuldner eine Mahnung nach der anderen zuzuschicken. Selbst durch Mahngebühren und Verzugszinsen, die Sie in Rechnung stellen, ändert sich am Verhalten der Schuldner nichts. Verzichten Sie doch einmal darauf und rufen Sie das nächste Mal Ihren Schuldner direkt an. 
 
Überlassen Sie den Anruf beim Schuldner nicht Ihrer Buchhaltung oder einem anderen Mitarbeiter. Greifen Sie selbst zum Telefon. Damit machen Sie am meisten Eindruck, weil Sie Ihre ganze unternehmerische Autorität beim Eintreiben von Schulden einsetzen.
 
Informieren Sie sich genau, worum es geht und was bisher unternommen wurde. Steigen Sie nach der Begrüßung sofort ins Thema ein: "Wir haben Ihre defekte Abrichtmaschine repariert. Der Rechnungsbetrag von 250 € steht leider noch aus!"
 
Seien Sie auf die häufigsten Einwände der Schuldner vorbereitet
 
Schuldner nennen immer wieder die gleichen Einwände. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Typisch sind:
 
         1.  "Meine eigenen Kunden haben ihre Zusagen nicht eingehalten."
         2.  "Ich musste einen Gesellschafter auszahlen."
 
Besonders dreist sind folgende Ausreden, weil Ihr Kunde versucht, Ihnen ein schlechtes Gewissen zu machen:
 
         1.  "Mein Vater ist gestorben. Ich musste mich zunächst um den Nachlass kümmern."
         2.  "Was? Die Rechnung habe ich doch schon längst bezahlt."
 
Lassen Sie sich jetzt nicht einlullen. Treten Sie freundlich, aber bestimmt auf: "Ich habe schon 2 Wochen gewartet. Ich bitte Sie, Ihren Zahlungsverpflichtungen jetzt nachzukommen."

Drohen Sie Konsequenzen an
 
Stellen Sie klare und präzise Forderungen, z.B.: "Ich erwarte den Eingang der Zahlung innerhalb der nächsten 10 Tage." Drohen Sie deutlich, wie es dann weitergeht: "Sonst schalte ich mein Inkassobüro ein. Sie wissen, was das für Ihre Bonität bedeutet?"
 
Halten Sie am Ende des Gesprächs eine klare Vereinbarung fest. Dokumentieren Sie diese schriftlich und schicken Sie das Dokument dem Schuldner zu. So rufen Sie noch einmal nachdrücklich Ihren Willen in Erinnerung, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen.
 
Quelle: VNR