Januar bis September 2020 - 13,1 % weniger Firmensinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum

Von Januar bis September 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 12 491 Firmeninsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 13,1 % weniger als im entsprechenden Zeitraum 2019.

Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Firmeninsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen vom 1. März bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wurde. Dagegen bleibt die Antragspflicht für überschuldete Unternehmen weiterhin zunächst bis Jahresende ausgesetzt. Insgesamt wurden von März bis September 15,8 % weniger Firmeninsolvenzen beantragt als im gleichen Zeitraum 2019.

Die meisten Firmeninsolvenzen gab es in den ersten neun Monaten 2020 im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 2 020 Fällen (Januar bis September 2019: 2 475). Unternehmen des Baugewerbes stellten 1 987 Insolvenzanträge (Januar bis September 2019: 2 386). Im Gastgewerbe wurden 1 405 (Januar bis September 2019: 1 688) Insolvenzanträge gemeldet. Rückläufige Zahlen verzeichnen auch alle übrigen Branchen.

WirtschaftszweigVerfahrenVeränderung gegenüber Januar bis September 2019
Anzahlin %
Insgesamt1 051- 13,1
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei81- 16,5
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden5- 44,4
Verarbeitendes Gewerbe1 090- 2,2
Energieversorgung57- 26,0
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen35-  7,9
Baugewerbe1 987- 16,7
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz2 020- 18,4
Verkehr und Lagerei887- 10,7
Gastgewerbe1 405- 16,8
Information und Kommunikation395- 17,7
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen080-8,1
Grundstücks- und Wohnungswesen363- 5,5
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen1 370- 9,9
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen1 347- 4,1
Erziehung und Unterricht117- 26,9
Gesundheits- und Sozialwesen251- 15,8
Kunst, Unterhaltung und Erholung266- 18,1
Sonstige Dienstleistungen533- 14,7
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Firmeninsolvenzen von Januar bis September 2020 beliefen sich auf 39,3 Milliarden Euro. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum hatten sie noch bei 15,5 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Firmeninsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass von Januar bis September 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als in den ersten neun Monaten 2019. Maßgeblich setzt sich der Anstieg aus der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Tochtergesellschaften eines in die Insolvenz geratenen Großunternehmens zusammen. Dabei haftet jede der zur Insolvenz angemeldeten Tochtergesellschaften des Großunternehmens in Höhe der voraussichtlichen Forderungen des gesamten Großunternehmens, sodass es zu einer Mehrfachzählung kommt.

INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND

Insolvenzverfahren

September 2020Januar bis September 2020
AnzahlVeränderung
gegenüber
September 2019
in %
AnzahlVeränderung
gegenüber
Vorjahreszeitraum
in %
Insgesamt3 191- 62,361 709
Unternehmen1 065- 29,312 491
Übrige Schuldner2 126- 69,549 308
davon
▪ Verbraucher1 213- 75,835 047
▪  nat. Personen (Gesellschafter)20- 31,0292
▪ ehemals selbstständig Tätige615- 59,611 377
▪  Nachlässe278- 30,82 592

28,1 % weniger Verbraucherinsolvenzen in den ersten drei Quartalen 2020

Neben den Firmeninsolvenzen meldeten 49 308 übrige Schuldner von Januar bis September 2020 Insolvenz an. Das waren 25,1 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Darunter waren 35 047 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-28,1 %) sowie 11 377 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-18,4 %).

Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hatte sich bereits im Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre plant. Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden