Im April 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 1 465 Firmeninsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 13,3 % weniger als im April 2019.
Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Firmeninsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020 ausgesetzt ist.
Die meisten Firmeninsolvenzen gab es im April 2020 mit 249 Fällen im Baugewerbe (April 2019: 280). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) stellten 231 Insolvenzanträge (April 2019: 284). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 163 (April 2019: 194) und im Gastgewerbe 159 (April 2019: 189) Insolvenzanträge gemeldet.
Wirtschaftszweig | Verfahren |
---|---|
Anzahl | |
Insgesamt | 1.465 |
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 11 |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 1 |
Verarbeitendes Gewerbe | 148 |
Energieversorgung | 8 |
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 1 |
Baugewerbe | 249 |
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz | 231 |
Verkehr und Lagerei | 107 |
Gastgewerbe | 159 |
Information und Kommunikation | 47 |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 29 |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 40 |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 163 |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 145 |
Erziehung und Unterricht | 8 |
Gesundheits- und Sozialwesen | 34 |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 32 |
Sonstige Dienstleistungen | 52 |
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Firmeninsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für April 2020 auf knapp 3,2 Milliarden Euro. Im April 2019 hatten sie bei knapp 1,7 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Firmeninsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im April 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im April 2019.
Neben den Firmeninsolvenzen meldeten 4 857 übrige Schuldner im April 2020 Insolvenz an. Das waren 34,2 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 3 283 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-40,1 % gegenüber April 2019) sowie 1 257 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.
INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND | ||||
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Insolvenzverfahren | April 2020 | Januar bis April 2020 | ||
Anzahl | Veränderung gegenüber April 2019 in % | Anzahl | Veränderung gegenüber Vorjahreszeitraum in % | |
Insgesamt | 6 322 | - 30,3 | 31 677 | - 12,1 |
Unternehmen | 1 465 | - 13,3 | 6 148 | - 6,1 |
Übrige Schuldner | 4 857 | - 34,2 | 25 529 | - 13,5 |
davon | ||||
▪ Verbraucher | 3 283 | - 40,1 | 18 378 | |
▪ nat. Personen (Gesellschafter) | 31 | - 35,4 | 157 | |
▪ ehemals selbstständig Tätige | 1 257 | - 18,3 | 5916 | |
▪ Nachlässe | 286 | -9,8 | 1 078 |
Der sehr große Rückgang der Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern erklärt sich zum einen durch den eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte während der Corona-Pandemie und einer damit verlängerten Bearbeitungszeit. Zum anderen haben Verbraucherinnen und Verbraucher den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages aufgrund der Corona-Pandemie zeitlich nach hinten verschoben.
Auch für den Juni 2020 zeigen die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen in Deutschland wie bereits in den vorangegangenen Monaten eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum Juni 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 8,6 %. Diese vorläufigen Angaben veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden