1. Quartal 2020 - 3,7 % weniger Firmeninsolvenzen als im 1. Quartal 2019

Im 1. Quartal 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 4 683 Firmeninsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 3,7 % weniger als im 1. Quartal 2019.

Im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) gab es im 1. Quartal 2020 mit 788 Fällen (1. Quartal 2019: 868) die meisten Firmeninsolvenzen. Unternehmen des Baugewerbes stellten 761 Insolvenzanträge (1. Quartal 2019: 803). Im Gastgewerbe wurden 514 Insolvenzanträge gemeldet (1. Quartal 2019: 590).

WirtschaftszweigVerfahren
Anzahl
Insgesamt4.683
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei29
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden1
Verarbeitendes Gewerbe422
Energieversorgung20
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen11
Baugewerbe761
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz788
Verkehr und Lagerei358
Gastgewerbe514
Information und Kommunikation160
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen85
Grundstücks- und Wohnungswesen134
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen490
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen502
Erziehung und Unterricht51
Gesundheits- und Sozialwesen83
Kunst, Unterhaltung und Erholung84
Sonstige Dienstleistungen190
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Firmeninsolvenzen beliefen sich nach Angaben der Amtsgerichte im 1. Quartal 2020 auf rund 7,3 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2019 hatten sie bei 4,7 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Firmeninsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im 1. Quartal 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Vorjahresquartal.

Zusätzlich zu den Firmeninsolvenzen meldeten 20 672 übrige Schuldner im 1. Quartal 2020 Insolvenz an (-6,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal). Darunter waren 15 095 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern und 4 659 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND

Insolvenzverfahren

1. Quartal 2020März 2020
AnzahlVeränderung
gegenüber
1. Quartal 2019 in %
AnzahlVeränderung
gegenüber
März 2019
in %
Insgesamt25 355- 6,08 227- 9,1
Unternehmen4 683- 3,71 545- 2,3
Übrige Schuldner20 672- 6,56 682- 10,5
davon
▪ Verbraucher15 095- 9,14 819
▪  nat. Personen (Gesellschafter)126- 6,743
▪  ehemals selbstständig Tätige4 659+ 3,21 555
▪  Nachlässe792- 9,0265

>Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in Not geraten. Dies hat aber bislang noch nicht dazu geführt, dass mehr Insolvenzverfahren eröffnet wurden. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen in der Corona-Krise seit dem 1. März 2020 ausgesetzt ist.

Die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen in Deutschland, die das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März veröffentlicht, signalisieren wie bereits im April auch für den Mai 2020 eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum Mai 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 14,9 %.

Die durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich somit auch im Mai nicht in der Anzahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren wider.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden