Inkasso-Glossar: Zwangssicherungshypothek

Zwangssicherungshypothek

Die Zwangssicherungshypothek ist, neben der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung, eine Form der Zwangsvollstreckung in Immobilien. Sie kann nur für einen Betrag von mehr als € 750,00 im Grundbuch eingetragen werden.

Mit dem Vollstreckungstitel, auf dem das dafür zuständige Grundbuchamt die Eintragung der Zwangssicherungshypothek vermerkt hat, lässt sich sofort die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung betreiben.