Inkasso-Glossar: Vollstreckungstitel

Vollstreckungstitel

Ein Vollstreckungstitel (kurz: Titel) ist eine öffentliche Urkunde, die angibt, dass ein bestimmter Anspruch besteht. Er ist eine der Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung. Der Titel muss Angaben über die Parteien, Inhalt, Art und Umfang der Zwangsvollstreckung enthalten. Der Inhalt muss außerdem vollstreckungsfähig sein. Damit der Titel vollstreckbar wird, muss dieser regelmäßig mit einer Klausel (sog. Vollstreckungsklausel) versehen sein.

Es gibt unterschiedliche Arten von Vollstreckungstiteln. Zu den wichtigsten gehören:

Ein im gerichtlichen Mahnverfahren erwirkter Vollstreckungsbescheid bietet dem Gläubiger die Möglichkeit relativ schnell, kostengünstig und ohne mündliche Verhandlung zu einem Vollstreckungstitel zu kommen. Der Vollstreckungstitel ist Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.