Inkasso-Glossar: Verjährungseinrede

Verjährungseinrede

Verjährung ist die durch Zeitablauf begründete Situation, die für den Verpflichteten das Recht begründet, dem Anspruch des Berechtigten mit Leistungsverweigerung entgegenzutreten. Anspruch ist dabei weit zu verstehen: Ein Anspruch im weitesten Sinne ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen fordern zu können.

Da es sich bei der Verjährungseinrede um eine (peremptorische) Einrede handelt, wird der Anspruch nur dann undurchsetzbar, wenn sich der Schuldner auf die Verjährung beruft, also die Einrede erhebt. Die Erhebung der Einrede kann vor oder im Prozess erfolgen.