Inkasso-Glossar: Veräußerungsverbot

Veräußerungsverbot

Das Veräußerungsverbot ist eine auf Gesetz oder Hoheitsakt beruhende, dem Schutz der Allgemeinheit und der Gläubiger dienende Anordnung, nicht über einen Gegenstand zu verfügen. Ein Verstoß führt zur Unwirksamkeit der Verfügung.

Ein Veräußerungsverbot ist z.B. die Verfügungssperre des Gemeinschuldners nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Durch die Eröffnung geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über dieses zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Es ist einem Schuldner auch verwehrt, nach einer Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung Verfügungen über gepfändete Geldforderungen zu treffen.