Inkasso-Glossar: Valuta / Valutierung

Valuta / Valutierung

Als Valuta bezeichnet man im internationalen Geldhandel das Währungsgeld (gesetzliches Zahlungsmittel) eines Landes. In der kaufmännischen Praxis bezeichnet man allerdings mit Valuta meist ausländische Währungen. Ein Valuta-Akzept ist z.B. ein in der Exportfinanzierung gebräuchlicher auf ausländischer Währung lautender Wechsel.

Unter Valuta bzw. Valutierung wird aber auch die Bezeichnung für die (valutagerechte) Wertstellung von Buchungen, d.h. Festlegung des Datums, ab dem eine Gutschrift oder Belastung erfolgt, bzw. die Zinsberechnung beginnt, verstanden.