Inkasso-Glossar: Rentenpfändung

Rentenpfändung

Eine Rente kann wegen jeder Geldforderung in dem Umfang gepfändet werden, in dem Arbeitseinkommen pfändbar ist. Die Pfändung muss jedoch der Billigkeit entsprechen, und der Rentner darf hierdurch nicht sozialhilfebedürftig werden; dies gilt nicht bei Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche.

Die Pfändung erfolgt in Form der Forderungspfändung.