Inkasso-Glossar: Rechtsanwaltsgebühren

Rechtsanwaltsgebühren

Die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts werden nach einer Gebührenordnung berechnet. Maßgebend ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 05.05.2004 mit späteren Änderungen.

Folgende Gebühren werden erfasst:

  • Prozessgebühr
  • Erörterungsgebühr
  • Verhandlungsgebühr
  • Beweisgebühr
  • Vergleichsgebühr

Die Gebührenordnung enthält für andere Tätigkeiten besondere Sätze. Mehrere Faktoren spielen bei der Berechnung der Gebühren eine Rolle. überwiegend sind vom Rechtsanwalt erbrachte Einzelleistungen (Beratung, Schreiben, Gutachten, Verhandlung etc.) von entscheidender Bedeutung. Für bestimmte Verfahrensbereiche können auch Pauschalgebühren berechnet werden.

Eine grundlegende Bedeutung hat der Gegenstandswert. Die Rechtsanwaltsgebühren erhöhen sich mit der Höhe des Wertes, den ein Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren bestimmt sich nach dem für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften.