Inkasso-Glossar: Prozesskosten

Prozesskosten

Prozesskosten sind die Kosten eines Rechtsstreits, das heißt, die unmittelbaren finanziellen Aufwendungen der Parteien für ihren Prozess. Sie setzen sich zusammen aus Gerichtskosten für die Inanspruchnahme des Gerichts und außergerichtlichen Kosten für Rechtsanwalt, Reisen zum Gerichtstermin sowie andere Prozessvorbereitungen (z.B. Sachverständigengutachten).

Die Höhe der Prozesskosten richtet sich, soweit die Gebühren in Frage stehen, nach dem Streitwert des Prozesses. Sämtliche Gebühren sind sog. Aktgebühren, die in jeder Instanz nur einmal und ohne Rücksicht auf Dauer des Prozesses oder die Zahl der Termine anfallen und bestimmte Tätigkeiten des Gerichts, des Rechtsanwalts etc. pauschal abgelten.

  • Neben den eigentlichen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren können zu den Prozesskosten noch Sachverständigengebühren, Zeugenauslagen, Nebenklagekosten, Gebühren von Verwaltungsbehörden, Korrespondenzanwaltsgebühren, Schiedsgerichtskosten, Vollstreckungskosten, Kautionszahlungen bei Verfahren im In- und Ausland usw. anfallen.
     
  • Wer ein Prozess verliert, hat die entstandenen Prozesskosten ganz oder teilweise - je nach Ausgang des Verfahrens - zu bezahlen. Zu erstatten sind die eigenen Anwaltskosten, die Anwaltskosten des Prozessgegners und die Gerichtskosten. (Ausnahme: In einem Prozess vor dem Arbeitsgericht hat jede Partei die eigenen Anwaltskosten zu tragen und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens).
     
  • Ist der Prozessgegner mittellos, muss die gewinnende Partei die eigenen Anwaltskosten und, falls sie selbst die Klage eingereicht hat, auch die Gerichtskosten tragen.
     
  • Vergleiche werden häufig so abgeschlossen, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten übernimmt.
     
  • Die Höhe der Gebühren und Kosten richtet sich in Zivilprozessen nach dem Streitwert (Gegenstandswert) und in Strafprozessen nach Umfang und Art des Verfahrens sowie der verhängten Strafe.
     
  • Da der Prozessausgang oft von Sachverständigengutachten und Zeugenaussagen abhängt und deshalb meist ungewiss ist, muss man zunächst auch mit der Zahlung aller Prozesskosten rechnen.

Tipp: Die Kosten bei einer Klage vor Gericht können Sie durch den ADF-Prozesskostenrechner ermitteln.