Inkasso-Glossar: Pfandhaftung

Pfandhaftung

Die Pfandhaftung bestimmt, für welche Ansprüche des Pfandgläubigers das Pfand im Falle der Verwertung in Anspruch genommen werden darf.

Das Pfand haftet für die Forderung in ihrem jeweiligen Bestand, insbesondere auch für Zinsen und Vertragsstrafen, ferner für die Ansprüche des Gläubigers auf Ersatz von Verwendungen, die dem Pfandgläubiger zu ersetzenden Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung sowie für die Kosten des Pfandverkaufs.