Inkasso-Glossar: Outsourcing

Outsourcing

Outsourcing bezeichnet in der modernen Managementliteratur die Übertragung von Leistungen auf externe Dritte. Outsourcing setzt sich begrifflich aus den englischen Wörtern „out" beziehungsweise „outside" (außerhalb) und „source" bzw. „resourcing" (Quelle, Beschaffung) zusammen.

Grundsätzlich wird damit die Verlagerung von Wertschöpfungsaktivitäten des Unternehmens auf Zulieferer verstanden. Outsourcing stellt eine Verkürzung der Wertschöpfungskette beziehungsweise der Leistungstiefe eines Unternehmens dar. Durch die Inanspruchnahme qualifizierter, spezialisierter Vorlieferanten für Komponenten oder Dienstleistungen werden die Produktions-, Entwicklungs-, aber auch Dienstleistungsgemeinkosten des Unternehmens reduziert. Durch Konzentration auf Kernaktivitäten werden Kostenvorteile realisiert, die operativ und strategisch die eigene Marktposition verbessern.

Als moderne Unternehmensstrategie ist Outsourcing ebenso einfach wie genial. Outsourcing bedeutet, sich auf das eigene Kerngeschäft zu konzentrieren und Randbereiche, Spezialisten zu überlassen. Der Vorteil ist klar: Outsourcer stärken die Bereiche mit denen sie Geld verdienen und somit Ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit.

Wenn externes Inkasso als Dienstleistung genutzt wird, stellt sich die Situation für ADF Mandanten noch komfortabler dar. Aufgrund des § 286 BGB können die Kosten in diesem Fall dem Schuldner als Verzugsschaden belastet werden.