Inkasso-Glossar: Obligo

Obligo

Der aus dem Lateinischen (obligare = verpflichten) herrührende Begriff obligo bedeutet Haftung, Verpflichtung oder Gewähr. Der Begriff Obligo wird im Finanzwesen für die Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens verwendet. Dieser umfasst dabei nicht nur die buchhalterisch bereits erfassten Verbindlichkeiten, sondern auch alle künftigen Zahlungsverpflichtungen, z.B. aufgrund vertraglicher Vereinbarungen

Fügt z.B. ein Indossant seinem Indossament den Zusatz "ohne Obligo" bei, bringt er hiermit zum Ausdruck, dass er nicht für die Einlösung des Wechsels haften werde (Freizeichnungsklausel).

Unter Wechselobligo versteht man den Gesamtbetrag der Wechselverpflichtungen eines gegenüber der Bank, für den meist eine Höchstgrenze vereinbart wird. Auch Auskünfte über Unternehmen, die von Auskunfteien oder Kreditinstituten erteilt werden, erfolgen "ohne obligo".