Inkasso-Glossar: Kreditversicherung

Kreditversicherung

Die Kreditversicherung gleicht finanzielle Verluste aus, die einem Unternehmen bei der Gewährung von Lieferantenkrediten entstehen, wenn ein Kunde nicht zahlt. Vorwiegend liegen hierbei die Hintergründe in der Zahlungsunfähigkeit eines Kunden, können aber auch andere Ursachen haben. Daher ist auch der Nichtzahlungstatbestand (protracted default) absicherbar. Forderungsausfälle werden unter Abzug einer Selbstbeteiligung entschädigt, so dass ein möglicher negativer Einfluss auf die Liquidität und den Ertrag eines Unternehmens weitgehend vermieden wird.

Einbezogen sind Lieferantenforderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen. Die Vertragsinhalte werden individuell vereinbart, da jedes Unternehmen unterschiedliche Strukturen, Risiken und Absicherungswünsche hat. Festgelegt werden können vielfältige individuelle Vertragsdetails, wie z.B. unterschiedliche Anbietungsgrenzen (z.B. 5 TEUR), ab der das Forderungsvolumen gegenüber einzelnen Abnehmern eingeschlossen wird. Alle Abnehmer, die Kreditverbindlichkeiten oberhalb dieses Betrages haben, werden vom Lieferanten dem Versicherer mit den gewünschten Absicherungssummen benannt, der seinerseits die Bonität eingehend überprüft und über ein angemessenes Kreditlimit entscheidet. Unterhalb der Anbietungsgrenze können die Forderungen unversichert bleiben oder innerhalb einer sog. Pauschalversicherung eingeschlossen werden.

Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit zwischen dem Versicherer und dem Kunden liegt vorrangig in der ständigen intensiven Überwachung der Zahlungsfähigkeit der bestehenden und neuen Kunden. Bei gravierenden Bonitätsveränderungen erfolgt eine zeitnahe Information an den versicherten Lieferanten. Hiermit können Forderungsausfälle entscheidend vermieden werden. Neben dieser wichtigen Funktion zur Schadenverhütung gehört auch die Schadenminderung durch entsprechende Hinweise und Beratung zu den Leistungen des Kreditversicherers.

Für ein Unternehmen kompensiert die Kreditversicherung das unkalkulierbare Risiko von Forderungsverlusten durch eine kalkulierbare Prämie. Es kann sich auf seine ureigenste Aufgabe konzentrieren: die Erbringung qualifizierter Leistungen und das Erzielen zufriedenstellender Erträge.

Die von den Kreditversicherern im Delkrederebereich betriebenen Sparten umfassen die Warenkreditversicherung, die Ausfuhrkreditversicherung und die Investitionsgüterkreditversicherung.

Die Warenkreditversicherung (WKV) sichert Lieferantenkredite aus kurzfristig revolvierenden Warengeschäften einschließlich Dienstleistungen mit inländischen Kunden.

Innerhalb der Ausfuhrkreditversicherung (AKV) werden Forderungen aus grenzüberschreitenden Exportgeschäften von Warenlieferungen und Dienstleistungen übernommen.

 In der Investitionsgüterkreditversicherung (IKV) werden mittelfristige Forderungen aus der Lieferung von Investitionsgütern und Leasinggeschäften versichert.

Versicherbar ist bei privaten Kreditversicherern das wirtschaftliche Risiko des Forderungsausfalls. Bei einigen Kreditversicherern ist eine Erweiterung der kommerziellen Exportdeckung auf die Indeckungnahme politischer Risiken sowie die Versicherung öffentlich-rechtlicher Schuldner für ausgewählte Länder möglich.