Inkasso-Glossar: Kostenerstattungsanspruch

Kostenerstattungsanspruch

Hierbei handelt es sich um den Anspruch des Gläubigers auf Ersatz der Kosten (Inkassokosten), die ihm durch den Auftrag an das Inkassounternehmen entstanden sind.

Ist die Beauftragung des Inkassounternehmers Folge der Nichtleistung des Schuldners und stellt sich als mangelnde Erfüllung vertraglicher Abreden, als verzugsbegründende Pflichtverletzung oder auch als unerlaubte Handlung des Schuldners dar, steht dem Gläubiger gegen den Schuldner ein Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten aus Vertrag, nach §§ 280, 286 BGB oder den §§ 823, 826 BGB zu.