Inkasso-Glossar: Gefahr im Verzug

Gefahr im Verzug

Gefahr im Verzug ist eine Gefahrenart, bei der der Schadenseintritt so nahe ist, dass nicht mehr abgewartet werden kann, bis die zuständige Behörde eingreift, so dass die Polizei oder der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Notzuständigkeit einschreiten muss.

Eng verwandt mit dem Begriff "Gefahr im Verzug" ist der Begriff der "gegenwärtigen Gefahr".

Gemäß Art. 13 Abs. 2 GG wird bei Gefahr im Verzug die Befugnis der Polizei zur Wohnungsdurchsuchung ohne vorhergehenden richterlichen Beschluss begründet .

In der Praxis ist die Wohnungsdurchsuchung ohne vorhergehenden richterlichen Beschluss der Regelfall. Grund: Die Polizei ist nicht verpflichtet, sogleich eine richterliche Anordnung einzuholen, wenn eine Durchsuchung aufgrund der Ermittlungen angezeigt ist. Da auch die Rechtsprechung diese Verfahrensweise für vereinbar mit dem Gesetz hält, kann sich der Aufwand der Einholung einer richterlichen Anordnung also "guten Gewissens" gespart werden.

In der Zwangsvollstreckung zum Beispiel, der zwangsweise Eintritt in die Schuldnerwohnung ohne vorliegenden Durchsuchungsbeschluss bei drohender Vollstreckungsvereitelung oder Pfandkehr.