Inkasso-Glossar: Copyright

Copyright

Jedes Werk der Bild-, Film- und Tonkunst sowohl auch Werke der Softwareprogrammierung welche das Ergebnis eigenständiger Schöpfungsprozesse sind, stehen unter Copyright – das heißt sind urheberrechtlich geschützt.

Somit entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schaffung des Werkes. Gemäß dem Welturheberrechtsabkommen wird so ein Recht mit dem Copyrightvermerk - © - angezeigt.

So muss der Urheber auf die Beweisbarkeit achten, dass er tatsächlich der Urheber des Werkes ist. Bei einer Nachahmung benötigt er diese, um Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung geltend machen zu können. Hier unterstützt ein Copyrightvermerk die Beweisbarkeit des Urheberrechts.

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Es ist somit vererbbar - nicht jedoch veräußerlich!

Dem Urheber stehen insbesondere das Urheberpersönlichkeitsrecht und die Verwertungsrechte an seinem Werk zu.