Inkasso-Glossar: Bankauskunft

Bankauskunft

Eine Bankauskunft gehört zu den wichtigen Informationsquellen zur Beurteilung der Bonität von Kunden. Eine Bankauskunft kann von Lieferanten oder sonstigen Gläubigern bei berechtigtem Interesse mittels der eigenen Hausbank angefordert werden.

Folgendes ist bei einer Bankauskunft zu beachten:

Ein Kreditinstitut ist berechtigt, über Geschäftskunden (juristische Personen und Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind) eine Bankauskunft zu erteilen, sofern ihr keine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Wenn ein Kunde ausdrücklich gebeten hat, keine Informationen weiterzugeben, muss sich das Institut daran halten.

Die Bankauskunft über Privatkunden (alle sonstigen Personen und Vereinigungen) erteilt die Bank nur dann, wenn diese allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben.

Eine Bankauskunft ist eine allgemein gehaltene Feststellung und Bemerkung über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Damit Sie wissen, was genau hinter den oft positiven Formulierungen in einer Bankauskunft steckt haben wir die Formulierungen entschlüsselt.

50%">Bankauskunft
50%">Bedeutung
"Der Kunde ist unbedenklich für einen Betrag von ... €."
Bestes Zeugnis, ohne Einschränkungen.
"Die eingegangenen Verpflichtungen wurden bisher pünktlich erfüllt."
Die Bank äußert sich vorsichtig, hat aber einen weitgehend positiven Eindruck.
"Unseres Wissens sind wir die einzige Bankverbindung des Angefragten. Kredit stellen wir auf gedeckter Basis zur Verfügung."
Das Geldinstitut vertraut dem Kunden bis zu einem gewissen Grad, für Kredite werden aber Sicherheiten verlangt.
"Das Kreditengagement dürfte noch im Rahmen des Geschäfts liegen."
Der Kunde ist ein unsicherer Kandidat.
"Überziehungen werden in Anspruch genommen."
Der Kunde hat Liquiditätsprobleme.
"Jegliche Kreditvergabe ist Vertrauenssache."
Äußerste Vorsicht! Kunde hat ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten.
"Scheck- und Lastschriftrückgaben waren unvermeidlich."
Vorsicht, Kunde steckt in einer Liquiditätskrise und ist nahezu zahlungsunfähig.

Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige einem Kreditinstitut anvertraute Vermögenswerte sowie Kreditinanspruchnahme werden in der Bankauskunft nicht gemacht. Eine Bankauskunft erhalten nur eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren eigene Zwecke und die ihrer Kunden.