Inkasso-Glossar: Auftragnehmer

Auftragnehmer


Unter dem Auftragnehmer versteht man den denjenigen Vertragspartner, der sich zur Erbringung von Leistungen gegenüber dem anderen Vertragspartner, dem Auftraggeber, verpflichtet hat. Im Innenverhältnis zum Gläubiger wird das im Rahmen eines Inkassovertrags mit einem Inkassoauftrag beauftragte Inkassounternehmen rechtlich als Auftragnehmer bezeichnet.

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist die Bezeichnung Auftraggeber bei verschiedenen Vertragstypen nicht ganz präzise. So ist etwa beim Dienstvertrag eigentlich vom Dienstherrn und Dienstverpflichteten zu sprechen und beim Werkvertrag korrekt vom Unternehmer und Besteller.

Beim Vertragstyp des Auftrags wird die Vertragspartei im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht als Auftraggeber sondern Beauftragter bezeichnet.

Schließt der Auftragnehmer mit einem Dritten einen Vertrag zur Erbringung der dem Auftraggeber geschuldeten Leistung oder eines Teils davon bezeichnet man diesen Vertragspartner als Unterauftragnehmer (im Werkvertrag Subunternehmer).