Inkasso-Glossar: Akkreditiv

Akkreditiv

Beim Akkreditiv (auch "letter of credit", "L/C") handelt es sich um ein vom Grundgeschäft losgelöstes, abstraktes Schuldversprechen . Es ist die schriftliche Zusicherung eines Kreditinstitutes, im Auftrag des Käufers dem Verkäufer als Begünstigtem einen bestimmten Betrag in der vereinbarten Währung zu bezahlen, falls der Begünstigte akkreditivkonforme Dokumente innerhalb der vorgeschriebenen Fristen einreicht.

Ablauf eines Akkreditivgeschäftes in der Praxis:

Wenn Zahlung mittels Akkreditiv im Kaufvertrag vereinbart wurde, muss der Importeur das Akkreditiv bei seinem Kreditinstitut eröffnen. Er zahlt den Akkreditivbetrag ein und teilt dem Institut mit, welche Dokumente der Exporteur einzureichen hat, bevor es den Betrag freigeben kann. Das eröffnende Kreditinstitut schaltet üblicherweise ein Kreditinstitut im Land des Exporteurs ein und teilt die Akkreditivbedingungen mit. Diese Mitteilung beinhaltet die Garantie des Kreditinstitutes, bei Erfüllung der Bedingungen den Akkreditivbetrag auszuzahlen. Das Akkreditiv wird durch die avisierende Bank dem Exporteur avisiert. Dieser kann von dem avisierenden Kreditinstitut eine Bestätigung des Akkreditivs erbitten. Die Erteilung bedeutet eine Zahlungsgarantie der Bank an den Exporteur. Voraussetzung hierbei ist die Einhaltung der Akkreditivbedingungen.

Ein Akkreditiv bringt zunächst einmal dem Lieferanten Vorteile. Er kann sich in der Regel darauf verlassen, nach ordnungsgemäßer Lieferung den vereinbarten Preis zu erhalten. Der Auftraggeber wiederum hat terminliche Sicherheiten. Denn nur bei einwandfreier Lieferung innerhalb des vereinbarten Zeitraums wird das Akkreditiv ausgezahlt.

Die Abwicklung von Akkreditiv-Geschäften unterliegt den von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce / ICC), Paris, herausgegebenen "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten- Akkreditive" (ERA) / Uniform Customs and Practice for Documentary Credits (UCP). Die derzeit gültige Fassung (ERA 600) ist seit dem 1. Juli 2007 gültig.