ADF Inkasso-Dienste und Solutions zur Mahnung

Modernes Forderungsmanagement und Mahnung - Lösungen von ADF

Von der Adressermittlung über online Bonitätsprüfung und Wirtschaftsauskunft bis zur Zahlungsstörung und Inkasso: In unserem Forderungsmanagement bieten wir Ihnen Dienstleistungen und Informationsdienste zur ganzheitlichen Steigerung von Erträgen und präventiven Senkung von Forderungsausfällen und sind kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Lösungen zum Thema  Mahnung geht.

Mahnung: professionelle Lösungen und Informationen zur Mahnung von ADF Inkasso.

Bei der Mahnung handelt es sich um eine formlose, einseitig empfangsbedürftige Erklärung des Gläubigers, verbunden mit einer eindeutigen Aufforderung zur Erbringung einer Leistung. Im übrigen bedarf eine Mahnung zu ihrer Wirksamkeit weder einer Fristsetzung noch der Androhung von Konsequenzen. Auch die Form und Bezeichnung als Mahnung ist für die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen nicht relevant.

Die Mahnung bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner bestimmten Form. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich jedoch die Schriftform einer Mahnung, da der Gläubiger für deren Zugang beim Schuldner im Zweifel beweispflichtig ist.

Die Mahnung begründet bei Bestehen eines fälligen Anspruchs und Nichtleistung durch den Schuldner den Verzug des Schuldners. Unberührt davon kann der Schuldnerverzug in bestimmten Fällen auch ohne eine entsprechende Mahnung des Gläubigers eintreten.

Der Verzug ohne Mahnung ist in § 286 Abs. 2, 3 BGB geregelt und tritt bei folgenden Voraussetzungen ein:

  • wenn die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt ist (Fälligkeitsvereinbarung)
  • bei einer Anknüpfung an ein vorausgehendes Ereignis, sofern der Zeitraum zwischen Ereignis und Zahlung für den Schuldner angemessen und am Kalender berechenbar ist
  • bei ernsthaften und endgültigen Zahlungsverweigerungen
  • bei sonstigen besonderen Gründen durch die nach Abwägung beidseitiger Interessen ein Verzug gerechtfertigt ist
  • wenn der Schuldner einer schriftlichen Zahlungsaufstellung spätestens nach 30 Tagen nicht nachkommt

Für einen Verbraucher gilt die "30 Tage Klausel" allerdings nur, wenn auf der Rechnung darauf hingewiesen wurde.

Wichtig

Die Mahnung allein hat keine Wirkung auf den Ablauf der Verjährung des Anspruchs.

Wir bieten Ihnen Lösungen für alle Schuldnergruppen. Vom außergerichtlichen Inkasso über das gerichtliche Inkasso bis zur Titelüberwachung - unsere Servicebereiche verfügen in zahlreichen Branchen über spezialisiertes Know-how.  Unsere Inkasso-Experten sind bestens geschult im Umgang mit Menschen. Ein persönliches Gespräch, die Entwicklung eines individuellen Konzeptes und Verhandlungsgeschick sind häufig  entscheidend auf dem Weg zum Inkassoerfolg.

Weitere Informationen
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